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Information zur Luftverkehrsteuer für Abflüge in Deutschland

Am 01.09.10 wurde vom bundesdeutschen Kabinett ein Gesetzentwurf für die neu zu erhebende Luftverkehrsteuer (externer Link zur Infoseite der Bundesregierung Deutschland) beschlossen.
Falls das Gesetz ca. Ende November bestätigt wird, müssen die Fluggesellschaften für Abflüge von Deutschland ab dem 01.01.11 - mit Buchungsdatum ab dem 01.09.10 - eine zusätzliche Steuer abhängig von der Entfernung abführen.
Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen

Die geplanten Steuersätze pro Person ab vollendetem 2. Lebensjahr:

  • 8 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 1 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main bis maximal 2.500 km), also für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.

  • 25 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 2 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 2.500 bis maximal 6.000 km), in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.

  • 45 Euro für Flüge in andere Länder (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 6.000 km),  etwa in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

  • Länderliste Bundesministerium für Finanzen
Handhabung der Veranstalter / Leistungsträger (Fluggesellschaften):
Obwohl das Gesetz noch nicht ratifiziert ist werden für alle Neubuchungen ab 01.09.10 für Abflüge in Deutschland ab 1. Januar 2011 bereits jetzt Nachberechnungen der Luftverkehrssteuer vorgenommen bzw. ab sofort in der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Nach Verlautbarungen der Reiseveranstalter wollen einige einen höheren Kostenanteil berechnen mit der Begründung des erhöhten Kostenaufwandes für Verwaltung und EDV-Umstellung. Dadurch könnten sich eventuell unterschiedliche Belastungen ergeben.

Anmerkung Onlineholidays: Unabhängig von der Beurteilung der rechtlichen Lage bezüglich eines noch nicht rechtskräftigen Gesetzes erhöhen sich aufgrund der sofortigen Umsetzung generell die angebenen Reisepreise bei Flügen und Flugreisen ab einem bundesdeutschen Flughafen mit Abreise ab 1. Januar 2011.
Der Großteil der Reisen für die Sommersaison im Zeitraum April - Oktober 2011 ist derzt. noch in der Kalkulationsphase, teils schon im Druck. Nach Veröffentlichung (in der Regel im Laufe des November bis Jahresende) werden die Reisepreise die angekündigte Luftverkehrssteuer wie gesetzlich vorgeschrieben in den Endpreisen enthalten.
Mit Ihnen, liebe Reisegäste, werden wir sehr gespannt sein auf die Preisgestaltung und abrechnungstechnische Abwicklung der Flüge und Flugreisen sofern das Gesetz nicht ratifiziert oder möglicherweise von der EU beanstandet wird.
Stand Sept. 2010 / Änderungen vorbehalten