Einreise Irland (Nordirland, Republik Irland), Channel Islands und Großbritannien mit Hund, Katze und Frettchen ab 1. Januar 2012
Ab 1. Januar 2012 können Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, der Schweiz und von anderen Ländern, deren Tollwut-Risiko als gering eingestuft ist, ohne Bluttests und Zeckenbehandlung nach Großbritannien sowie auf die Channel Islands einreisen. Es genügt Mikrochip zur Identifikation und gültige Tollwutimpfung (die erstmalige Impfung muß mindestens 21 Tage zurückliegen), dokumentiert im EU-Heimtierpaß. Vorgesehen ist eine Sondervorschrift über Bandwurmbehandlung 24-48 Std. vor Abreise (dokum. im EU-Heimtierpaß), über deren Genehmigung die EU bislang (11/2011) jedoch noch nicht entschieden hat.
Informationen DEFRA (Department for Environment Food and Rural Affairs) sowie in deutsch auf der web site des Britischen Konsulats
Eine Liste der Einreise-Routen und zugelassene Transportmittel aus der EU, der Schweiz u.a. gelistete Länder können Sie im pdf-Format hier downloaden. Zug: Eurotunnel Shuttle Service von Calais nach Folkstone. Schiff: diverse Fährgesellschaften von Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande und Spanien zu verschiedenen Häfen in Großbritannien. Flugzeug aus Deutschland: ab Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder Stuttgart nach London-Heathrow mit Lufthansa, BMI, British World Cargo oder KLM Cargo (via Amsterdam) bzw. Manchester mit Flybe.
Aus der Schweiz: ab Genf und Zürich nach London-Heathrow (mit Swiss World Cargo, British Airways World Cargo, KLM Cargo via Amsterdam) und Manchester (Jet 2)
Sowohl Frankfurt als auch Amsterdam verfügen über eine Animal Lounge, wo die Tiere von geschulten Mitarbeitern betreut und mit Futter und Wasser versorgt werden sowie bei Bedarf Gassigehen.
(Stand 11/2011, weitergehende Informationen und aktuelle Änderungen im Internet unter den oben angegebenen Links).
REISE
MIT HUND, KATZE und FRETTCHEN nach
GROSSBRITANNIEN und IRLAND
gültig bis 31.12.2011
Für
Guernsey, Jersey, Nordirland, Irland, Malta, Zypern
sowie für außereuropäische ehem. Commonwealth-Länder
gelten gleiche oder ähnliche Bestimmungen Info
(englisch)
Für die jeweils gültigen Vorschriften erkundigen
Sie sich frühzeitig vor Ihrer geplanten Reise direkt
bei den Tourismusvertetungen oder Botschaften. Links finden
Sie unten.
Großbritannien
/ Nordirland und Irland
Folgende
Dokumente sind mitzuführen:
amtstierärztliche
Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über
die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung,
Bluttest)
tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung
gegen Parasiten
Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten
6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb
der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.
Pet
Travel Scheme (PETS):
Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip
dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter
zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann
impfen!
Tollwutimpfung
Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung*,
Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und
Blutentnahme ist ein Abstand von mindestens 4 Wochen und
längstens 365 Tagen einzuhalten.
Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von
mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise.
Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung
muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das
Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden,
dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular)
vom Tierarzt zu bestätigen.
Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist
eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Tier in
den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb
der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Wird
das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das
Zertifikat gültig, d. h. eine weitere Titerbestimmung
ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung
muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter
für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
Aktuelle Informationen erhalten Sie über:
www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
oder www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm oder
unter der PETS Helpline: 0044/870/2411710.
Verbotene
Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos,
Fila Brasilieros Einreiserouten:
siehe o.g. Homepages
Info (englisch) EU
Pet Passport
Bis dahin ist Mitnahme von Hunden und Katzen nach und von
England zunächst nur auf bestimmten Verkehrswegen
und unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Mikrochip (Tätowierung nicht ausreichend!), der Chip
wird an der linken Seite am Halsansatz bzw. Schulter implantiert
(erfolgt durch den Tierarzt, Narkose nicht erforderlich).
Anschliessend Tollwutimpfung, Blutuntersuchungen in bestimmten
Labors. Bitte beachten Sie, daß
bereits 6 Monate vor der geplanten Einreise mit den Blutuntersuchungen
begonnen werden muß. Andernfalls muß
das Tier für die Zeitdifferenz in Quarantäne.
- Bei Flugreisen sind nur authorisierte Airlines
zugelassen (z.B. Lufthansa) Kontaktadressen
und Ansprechpartner der zuständigen Gesellschaften
für Ein-/Ausreise auf dem Land-/See-/Luftweg
Da
die Vorschriften ein bürokratisches Meisterwerk sind
unter dem Titel "Haustier-Reiseverkehrsregelung
(Pet Travel Scheme)" freut sich die Britische Botschaft
auf ausführliche Besuche ihrer deutschsprachigen Website
mit allen aktuellen Details
zu den Bestimmungen. Danach werden Sie anfangen zu grübeln,
wie man Hund und Katze vorübergehend in eine Fledermaus
verwandelt. Diese und andere Tiere erlauben sich ohne Formulare
und Proceedure durch den Tunnel von F nach GB einzureisen.
Aktuelle Informationen für alle Haustiere
von und nach GB (englischsprachig).
Im folgenden eine Zusammenfassung, am Schluß
Info-Links:
Zusammenfassung
der Bedingungen für die Einreise von Haustieren (Hunden
und Katzen) in das Vereinigte Königreich (Originaltext
Britische Botschaft / Stand Mai 2002)
Ihr
Haustier muss mit einem Mikrochip versehen sein (bevor
es gegen Tollwut geimpft wird).
Ihr Haustier muss gegen die Tollwut geimpft sein und
es müssen regelmäßige Auffrischimpfungen
vorgenommen werden.
Nach der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden.
Aus dem Ergebnis muss hervorgehen, dass der Impfstoff
dem Tier einen ausreichenden Schutz gegen die Tollwut
gibt.
Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs
Monaten, ehe das Tier nach dem Vereinigten Königreich
verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende
amtliche PETS-Tollwutimpfbescheinigung für Ihr
Tier ausgestellt werden (erhältlich beim Amtstierarzt).
In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss
Ihr Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt
werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung
ausgestellt werden (Ihr Tierarzt hat diese Bescheinigung
vorrätig).
Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich
werden Sie auch aufgefordert, eine Erklärung
über den Ort zu unterzeichnen, an dem das Tier
gehalten wurde.
Bitte
beachten Sie, dass Ihr Haustier frühestens sechs
Monate, nachdem der Tierarzt eine Blutprobe entnommen
hat, die ein befriedigendes Ergebnis ergab, einreisen
darf. Das
Pilotprojekt gilt für alle Hunde und Katzen,
die die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die
Tiere müssen in einem Land der Europäischen
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
beheimatet sein (einschließlich Andorra, Kanaren,
Gibraltar, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikan,
jedoch unter Ausschluss der französischen Übersee-Départements
und -Territorien sowie von Spitzbergen);
Die Tiere müssen mit Mikrochips versehen sein;
falls sie vor Einpflanzen des Mikrochips geimpft wurden,
muss die Impfung wiederholt werden. Alle Arten von
Mikrochips werden akzeptiert. Falls das Tier mit einem
Mikrochip versehen ist, der nicht der ISO-Norm 11784
oder Anhang A der Norm 11785 entspricht, muss der
Tierhalter ein Lesegerät zur Verfügung stellen.
Sie sollten dann auf jeden Fall Ihren Tierarzt konsultieren.
Ihr Haustier muss gegen Tollwut geimpft sein, und
zwar mit einem inaktivierten Tollwut-Impfstoff, der
zur Verwendung im Vereinigten Königreich oder
von der Regierung des Landes, in dem Sie wohnhaft
sind, zugelassen ist. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren
Arzt. Die Impfung kann erst erfolgen, nachdem Ihr
Haustier mit einem Mikrochip versehen wurde. Haustierhalter
sollten ungefähr 30 Tage (Ihr Tierarzt soll diese
Frist selber bestimmen) nach erfolgter Impfung von
ihrem Tierarzt eine Blutprobe des betreffenden Tiers
entnehmen lassen, um sicherzugehen, dass das Tier
auf die Impfung angesprochen hat. Das Blut der Tiere
muss in einem vom britischen Landwirtschaftsministerium
zugelassenen Labor getestet werden. Nur Tests, die
von diesen Labors nach dem 27. Mai 1999 durchgeführt
wurden, werden anerkannt. Eine Liste der Labors ist
im Internet verfügbar. In Deutschland, Österreich
und der Schweiz sind folgende Labors zuständig:
Deutschland:
Institut für Virologie, Frankfurter Straße
107, D-35392 Gießen, Tel (+49) 641 99 38350;
Fax (+49) 641 99 38359
Die
Kapazität der zugelassenen Labors ist im Augenblick
begrenzt. Tierhalter sollten daher, ehe sie ihr Tier
impfen lassen, bei ihrem Tierarzt nachfragen, wie
lange sie auf einen Bluttest warten müssen. Sollte
die Wartezeit lang sein, empfiehlt es sich, die Impfung
aufzuschieben, da die besten Testergebnisse etwa 30
Tage nach der Impfung erzielt werden. Nach
der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs
Monaten, ehe das Tier in das Vereinigte Königreich
einreisen darf. Sie können Ihr Haustier erst
sechs Monate, nachdem Ihr Tierarzt einen Bluttest
mit erfolgreichem Testergebnis durchgeführt hat,
nach Großbritannien mitnehmen. Der Grund
hierfür ist, dass ein Tier, das vor der Impfung
infiziert wurde, nicht gegen die Tollwut geschützt
ist, dass der Bluttest aber zu den gleichen Ergebnissen
führen könnte wie bei einem geimpften, nicht
infizierten Tier. Sechs Monate (entsprechend der Quarantäne)
dauert es meistens, bevor bei einem infizierten Tier
Krankheitszeichen der Tollwut sichtbar werden, in
welchem Fall es nicht nach Großbritannien mitgeführt
werden könnte.
Beispiel:
Am 1. Mai Mikrochip eingepflanzt. Am 1. Juni 2000
wird Ihr Haustier gegen Tollwut geimpft, am 1. Juli
wird eine Blutprobe entnommen, und am 21. Juli erhält
Ihr Tierarzt das Testergebnis zurück (aus dem
hervorgeht, dass die Impfung angeschlagen und Ihr
Haustier gegen die Tollwut geschützt ist). Wenn
der Amtstierarzt nun die amtliche PETS-Bescheinigung
ausfüllt, trägt er als Datum, an dem sie
gültig wird, den 1. Januar 2001 (6 Monate nach
der Entnahme der Blutprobe) ein.
Als
Nachweis, dass die Tiere die Anforderungen
Mikrochip, Impfung und Bluttest erfüllen,
muss sich der Halter von einem Amtstierarzt in seinem
Land eine entsprechende Tollwut-Imfbescheinigung (amtliche
Bezeichnung: Tiergesundheitsbescheinigung für
das Verbringen von Hunden und Katzen von Deutschland
nach dem Vereinigten Königreich im Rahmen der
Haustier-Reiseverkehrsregelungen (Pilotprojekt)) ausstellen
lassen.
Innerhalb
von 24 48 Stunden vor der Einreise muss das
Tier von einem Tierarzt gegen Bandwürmer und
Zecken behandelt werden. Diese Behandlung muss bei
jeder Einreise erneut vorgenommen werden, die Bescheinigung
über die Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer
(amtliche Bezeichnung: Bescheinigung über die
Behandlung gegen Ekto- und Endoparasiten im Rahmen
der Haustier-Reiseverkehrsregelungen des Vereinigten
Königreichs (Pilotprojekt)) wird jedes Mal erneut
ausgestellt.
Die
deutschen Behörden haben den Tierärzten
über die örtlichen Veterinärämter
die beiden Bescheinigungen zugesandt. Bitte beachten
Sie, dass das Laborzertifikat über das Ergebnis
des Bluttests NICHT ausreicht, um Ihr Tier nach dem
Vereinigten Königreich zu bringen, sondern Sie
müssen die o.g. amtlichen PETS-Bescheinigungen
vorlegen. Die amtliche PETS-Bescheinigung über
die Tollwutimpfung ist für eine bestimmte Frist
gültig; sie verliert an dem Tag ihre Gültigkeit,
an dem die Auffrischimpfung erforderlich ist. Ihr
Haustier benötigt regelmäßige Auffrischimpfungen
gemäß den vom Hersteller des Impfstoffs
vorgesehen Fristen. Näheres hierzu erfahren Sie
bei Ihrem Tierarzt. Bitte sorgen Sie dafür, dass
die Auffrischimpfungen rechtzeitig vorgenommen werden,
sonst erfüllt Ihr Haustier nicht mehr die Bedingungen
der Regelung und Sie müssen es erneut impfen
und den Bluttest vornehmen lassen. Wenn die Auffrischimpfungen
in den vorgeschriebenen Abständen erfolgen, ist
ein weiterer Bluttest nicht erforderlich. Sie benötigen
natürlich eine neue PETS-Impfbescheinigung nach
jeder Auffrischimpfung, wenn Sie Ihr Tier wieder in
das Vereinigte Königreich mitnehmen möchten.
Schließlich
müssen Haustierhalter eine Erklärung unterzeichnen,
dass das Tier in den sechs Monaten vor der Einreise
nach dem Vereinigten Königreich nicht in einem
Land außerhalb der genannten westeuropäischen
Staaten gewesen ist. Das Formular hierfür erhalten
Sie bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier
nach dem Vereinigten Königreich befördert.
Haustiere
aus Nordamerika (Kanada und den USA) werden nicht
in das Pilotprojekt einbezogen. Dieses Vorgehen wird
noch einmal überprüft werden, nachdem das
Projekt im Jahr 2001 voll angelaufen ist.
Auskunft
für alle Haustiergattungen erhält man vom
britischen Landwirtschaftsministerium unter den folgenden
Telefon- und Fax-Nummern (montags bis freitags zwischen
10.00 und 18.00 Uhr MEZ):
In Großbritannien
selbst können Sie sich an folgende Stelle wenden: Ministry of Agriculture, Fisheries and Food
Government Building (Toby Jug Site),
Hook Rise South, Tolworth, Surbiton, Surrey KT6 7NF,
England
Tel.: 0044-20-8330 6835
Fax: 0044-20-8330 8304
E-Mail: pets@ahvg.maff.gov.uk
Wenn
Sie spezielle Fragen zum Thema Mikrochips, Impfungen
oder Blutuntersuchungen haben, fragen Sie bitte Ihren
Tierarzt.
Urlaubsservice Großbritannien
Westendstraße 16-22
60325 Frankfurt
Informationsblatt in deutscher Sprache kann telef. angefordert werden:
Urlaubsservice zum Ortstarif (in D): T. 0180 - 46 86 42
Fax: +49 (0) 69 - 97 11 24 44
Wenn Sie Informationen über die Möglichkeit, Ihren Hund oder Ihre Katze mit in die Republik Irland, nach Jersey oder Guernsey zu nehmen, benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an:
The Irish Embassy in Germany
Friedrich Strasse 200
D-10117 Berlin
Phone +49 30 220720
Jersey Tourism
Liberation Square
St. Helier
Tel: 0044 1534 500 777
Fax: 0044 1534 500 888
Email: jtourism@itl.net
Guernsey Tourist Board
PO Box 23
St. Peter Port
Guernsey GY1 3AN
Tel: +44 1481 723 552
Fax: +44 1481 714 951
Hunde, die unbedingt an Rassewettbewerben teilnehmen wollen und englisch verstehen, surfen auf die umfassende Infoseite des Kennelclubs London. Mit Links zu hundefreundlichen Hotels und Ein- und Ausreisebestimmungen für alle Länder inkl. USA nach/von United Kingdom: "Dogs on Tour"