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Einreise Irland (Nordirland, Republik Irland), Channel Islands und Großbritannien mit Hund, Katze und Frettchen ab 1. Januar 2012

Info Einreise mit haustier auf die Kanalinseln Channel Islands Ab 1. Januar 2012 können Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, der Schweiz und von anderen Ländern, deren Tollwut-Risiko als gering eingestuft ist, ohne Bluttests und Zeckenbehandlung nach Großbritannien sowie auf die Channel Islands einreisen. Es genügt Mikrochip zur Identifikation und gültige Tollwutimpfung (die erstmalige Impfung muß mindestens 21 Tage zurückliegen), dokumentiert im EU-Heimtierpaß. Vorgesehen ist eine Sondervorschrift über Bandwurmbehandlung 24-48 Std. vor Abreise (dokum. im EU-Heimtierpaß), über deren Genehmigung die EU bislang (11/2011) jedoch noch nicht entschieden hat. Informationen DEFRA (Department for Environment Food and Rural Affairs) sowie in deutsch auf der web site des Britischen Konsulats

Länderliste DEFRA
Weiterhin ist Einreise nur auf authorisierten Routen und zugelassenen Transportmitteln und -gesellschaften vorgeschrieben.

Eine Liste der Einreise-Routen und zugelassene Transportmittel aus der EU, der Schweiz u.a. gelistete Länder können Sie im pdf-Format hier downloaden.
Zug: Eurotunnel Shuttle Service von Calais nach Folkstone.
Schiff: diverse Fährgesellschaften von Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande und Spanien zu verschiedenen Häfen in Großbritannien.
Flugzeug aus Deutschland: ab Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder Stuttgart nach London-Heathrow mit Lufthansa, BMI, British World Cargo oder KLM Cargo (via Amsterdam) bzw. Manchester mit Flybe.
Aus der Schweiz: ab Genf und Zürich nach London-Heathrow (mit Swiss World Cargo, British Airways World Cargo, KLM Cargo via Amsterdam) und Manchester (Jet 2)
Sowohl Frankfurt als auch Amsterdam verfügen über eine Animal Lounge, wo die Tiere von geschulten Mitarbeitern betreut und mit Futter und Wasser versorgt werden sowie bei Bedarf Gassigehen.

(Stand 11/2011, weitergehende Informationen und aktuelle Änderungen im Internet unter den oben angegebenen Links).

REISE MIT HUND, KATZE und FRETTCHEN nach
GROSSBRITANNIEN und IRLAND
gültig bis 31.12.2011

Für Guernsey, Jersey, Nordirland, Irland, Malta, Zypern sowie für außereuropäische ehem. Commonwealth-Länder gelten gleiche oder ähnliche Bestimmungen Info (englisch)
Für die jeweils gültigen Vorschriften erkundigen Sie sich frühzeitig vor Ihrer geplanten Reise direkt bei den Tourismusvertetungen oder Botschaften. Links finden Sie unten.

 
Großbritannien / Nordirland und Irland

Folgende Dokumente sind mitzuführen:

  • amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest)
  • tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten
  • Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.

Pet Travel Scheme (PETS):

  • Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann impfen!
  • Tollwutimpfung
  • Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung*, Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Blutentnahme ist ein Abstand von mindestens 4 Wochen und längstens 365 Tagen einzuhalten.
  • Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise.
  • Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
  • In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
  • Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
  • Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d. h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.


Aktuelle Informationen erhalten Sie über:

www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm oder www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm oder unter der PETS Helpline: 0044/870/2411710.

Verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros Einreiserouten: siehe o.g. Homepages
Info (englisch) EU Pet Passport
Bis dahin ist Mitnahme von Hunden und Katzen nach und von England zunächst nur auf bestimmten Verkehrswegen und unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Mikrochip (Tätowierung nicht ausreichend!), der Chip wird an der linken Seite am Halsansatz bzw. Schulter implantiert (erfolgt durch den Tierarzt, Narkose nicht erforderlich). Anschliessend Tollwutimpfung, Blutuntersuchungen in bestimmten Labors. Bitte beachten Sie, daß bereits 6 Monate vor der geplanten Einreise mit den Blutuntersuchungen begonnen werden muß. Andernfalls muß das Tier für die Zeitdifferenz in Quarantäne.
- Bei Flugreisen sind nur authorisierte Airlines zugelassen (z.B. Lufthansa)
Kontaktadressen und Ansprechpartner der zuständigen Gesellschaften für Ein-/Ausreise auf dem Land-/See-/Luftweg

Da die Vorschriften ein bürokratisches Meisterwerk sind unter dem Titel "Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)" freut sich die Britische Botschaft auf ausführliche Besuche ihrer deutschsprachigen Website mit allen aktuellen Details zu den Bestimmungen. Danach werden Sie anfangen zu grübeln, wie man Hund und Katze vorübergehend in eine Fledermaus verwandelt. Diese und andere Tiere erlauben sich ohne Formulare und Proceedure durch den Tunnel von F nach GB einzureisen.
Aktuelle Informationen für alle Haustiere von und nach GB (englischsprachig).


Republik Irland (Stand 04/2006) - Reise nach Irland mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze (außer von Großbritannien aus)


http://www.daff.irlgov.ie/index.jsp?file=pets/prior_approval.xml

genannten Bedingungen. Details (englischsprachig)

Im folgenden eine Zusammenfassung, am Schluß Info-Links:


Zusammenfassung der Bedingungen für die Einreise von Haustieren (Hunden und Katzen) in das Vereinigte Königreich (Originaltext Britische Botschaft / Stand Mai 2002)
Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip versehen sein (bevor es gegen Tollwut geimpft wird).
Ihr Haustier muss gegen die Tollwut geimpft sein und es müssen regelmäßige Auffrischimpfungen vorgenommen werden.

Nach der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis muss hervorgehen, dass der Impfstoff dem Tier einen ausreichenden Schutz gegen die Tollwut gibt.

Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier nach dem Vereinigten Königreich verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutimpfbescheinigung für Ihr Tier ausgestellt werden (erhältlich beim Amtstierarzt).

In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss Ihr Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung ausgestellt werden (Ihr Tierarzt hat diese Bescheinigung vorrätig).
Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich werden Sie auch aufgefordert, eine Erklärung über den Ort zu unterzeichnen, an dem das Tier gehalten wurde.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Haustier frühestens sechs Monate, nachdem der Tierarzt eine Blutprobe entnommen hat, die ein befriedigendes Ergebnis ergab, einreisen darf.
Das Pilotprojekt gilt für alle Hunde und Katzen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

Die Tiere müssen in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums beheimatet sein (einschließlich Andorra, Kanaren, Gibraltar, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikan, jedoch unter Ausschluss der französischen Übersee-Départements und -Territorien sowie von Spitzbergen);

Die Tiere müssen mit Mikrochips versehen sein; falls sie vor Einpflanzen des Mikrochips geimpft wurden, muss die Impfung wiederholt werden. Alle Arten von Mikrochips werden akzeptiert. Falls das Tier mit einem Mikrochip versehen ist, der nicht der ISO-Norm 11784 oder Anhang A der Norm 11785 entspricht, muss der Tierhalter ein Lesegerät zur Verfügung stellen. Sie sollten dann auf jeden Fall Ihren Tierarzt konsultieren.

Ihr Haustier muss gegen Tollwut geimpft sein, und zwar mit einem inaktivierten Tollwut-Impfstoff, der zur Verwendung im Vereinigten Königreich oder von der Regierung des Landes, in dem Sie wohnhaft sind, zugelassen ist. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt. Die Impfung kann erst erfolgen, nachdem Ihr Haustier mit einem Mikrochip versehen wurde. Haustierhalter sollten ungefähr 30 Tage (Ihr Tierarzt soll diese Frist selber bestimmen) nach erfolgter Impfung von ihrem Tierarzt eine Blutprobe des betreffenden Tiers entnehmen lassen, um sicherzugehen, dass das Tier auf die Impfung angesprochen hat. Das Blut der Tiere muss in einem vom britischen Landwirtschaftsministerium zugelassenen Labor getestet werden. Nur Tests, die von diesen Labors nach dem 27. Mai 1999 durchgeführt wurden, werden anerkannt. Eine Liste der Labors ist im Internet verfügbar. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind folgende Labors zuständig:

Deutschland:
Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 Gießen, Tel (+49) 641 99 38350; Fax (+49) 641 99 38359

Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel/Fax (+49) 3371 681 269

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel (+49) 89 31 56 01; Fax (+49) 89 31 56 0425

Österreich:
Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung, Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling, Tel (+43) 2236 46 640 902/906; Fax: (+43) 2236 46 640 941

Schweiz:
Institut für Veterinär-Virologie, Schweizerische Tollwutzentrale, Langgass-Straße 122, CH-3012 Bern, Switzerland, Tel: (+41) 31 631 23 78; Fax: (+41) 31 631 25 34

Die Kapazität der zugelassenen Labors ist im Augenblick begrenzt. Tierhalter sollten daher, ehe sie ihr Tier impfen lassen, bei ihrem Tierarzt nachfragen, wie lange sie auf einen Bluttest warten müssen. Sollte die Wartezeit lang sein, empfiehlt es sich, die Impfung aufzuschieben, da die besten Testergebnisse etwa 30 Tage nach der Impfung erzielt werden. Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier in das Vereinigte Königreich einreisen darf. Sie können Ihr Haustier erst sechs Monate, nachdem Ihr Tierarzt einen Bluttest mit erfolgreichem Testergebnis durchgeführt hat, nach Großbritannien mitnehmen. Der Grund hierfür ist, dass ein Tier, das vor der Impfung infiziert wurde, nicht gegen die Tollwut geschützt ist, dass der Bluttest aber zu den gleichen Ergebnissen führen könnte wie bei einem geimpften, nicht infizierten Tier. Sechs Monate (entsprechend der Quarantäne) dauert es meistens, bevor bei einem infizierten Tier Krankheitszeichen der Tollwut sichtbar werden, in welchem Fall es nicht nach Großbritannien mitgeführt werden könnte.

Beispiel: Am 1. Mai Mikrochip eingepflanzt. Am 1. Juni 2000 wird Ihr Haustier gegen Tollwut geimpft, am 1. Juli wird eine Blutprobe entnommen, und am 21. Juli erhält Ihr Tierarzt das Testergebnis zurück (aus dem hervorgeht, dass die Impfung angeschlagen und Ihr Haustier gegen die Tollwut geschützt ist). Wenn der Amtstierarzt nun die amtliche PETS-Bescheinigung ausfüllt, trägt er als Datum, an dem sie gültig wird, den 1. Januar 2001 (6 Monate nach der Entnahme der Blutprobe) ein.

Als Nachweis, dass die Tiere die Anforderungen – Mikrochip, Impfung und Bluttest – erfüllen, muss sich der Halter von einem Amtstierarzt in seinem Land eine entsprechende Tollwut-Imfbescheinigung (amtliche Bezeichnung: Tiergesundheitsbescheinigung für das Verbringen von Hunden und Katzen von Deutschland nach dem Vereinigten Königreich im Rahmen der Haustier-Reiseverkehrsregelungen (Pilotprojekt)) ausstellen lassen.

Innerhalb von 24 – 48 Stunden vor der Einreise muss das Tier von einem Tierarzt gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden. Diese Behandlung muss bei jeder Einreise erneut vorgenommen werden, die Bescheinigung über die Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (amtliche Bezeichnung: Bescheinigung über die Behandlung gegen Ekto- und Endoparasiten im Rahmen der Haustier-Reiseverkehrsregelungen des Vereinigten Königreichs (Pilotprojekt)) wird jedes Mal erneut ausgestellt.

Die deutschen Behörden haben den Tierärzten über die örtlichen Veterinärämter die beiden Bescheinigungen zugesandt. Bitte beachten Sie, dass das Laborzertifikat über das Ergebnis des Bluttests NICHT ausreicht, um Ihr Tier nach dem Vereinigten Königreich zu bringen, sondern Sie müssen die o.g. amtlichen PETS-Bescheinigungen vorlegen. Die amtliche PETS-Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist für eine bestimmte Frist gültig; sie verliert an dem Tag ihre Gültigkeit, an dem die Auffrischimpfung erforderlich ist. Ihr Haustier benötigt regelmäßige Auffrischimpfungen gemäß den vom Hersteller des Impfstoffs vorgesehen Fristen. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Tierarzt. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Auffrischimpfungen rechtzeitig vorgenommen werden, sonst erfüllt Ihr Haustier nicht mehr die Bedingungen der Regelung und Sie müssen es erneut impfen und den Bluttest vornehmen lassen. Wenn die Auffrischimpfungen in den vorgeschriebenen Abständen erfolgen, ist ein weiterer Bluttest nicht erforderlich. Sie benötigen natürlich eine neue PETS-Impfbescheinigung nach jeder Auffrischimpfung, wenn Sie Ihr Tier wieder in das Vereinigte Königreich mitnehmen möchten.

Schließlich müssen Haustierhalter eine Erklärung unterzeichnen, dass das Tier in den sechs Monaten vor der Einreise nach dem Vereinigten Königreich nicht in einem Land außerhalb der genannten westeuropäischen Staaten gewesen ist. Das Formular hierfür erhalten Sie bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier nach dem Vereinigten Königreich befördert.

Haustiere aus Nordamerika (Kanada und den USA) werden nicht in das Pilotprojekt einbezogen. Dieses Vorgehen wird noch einmal überprüft werden, nachdem das Projekt im Jahr 2001 voll angelaufen ist.

Auskunft für alle Haustiergattungen erhält man vom britischen Landwirtschaftsministerium unter den folgenden Telefon- und Fax-Nummern (montags bis freitags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr MEZ):

PETS Helpline
Tel 0044 870 241 1710
Fax 0044 207 904 6834
Email pets.helpline@defra.gsi.gov.uk

In Großbritannien selbst können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Ministry of Agriculture, Fisheries and Food
Government Building (Toby Jug Site),
Hook Rise South, Tolworth, Surbiton, Surrey KT6 7NF, England
Tel.: 0044-20-8330 6835
Fax: 0044-20-8330 8304
E-Mail: pets@ahvg.maff.gov.uk


Wenn Sie spezielle Fragen zum Thema Mikrochips, Impfungen oder Blutuntersuchungen haben, fragen Sie bitte Ihren Tierarzt.

Weitere Informationen:

Britische Botschaft Außenstelle Bonn
Argelanderstraße 108a
53115 Bonn
Tel: 0228 9167 0
Fax: 0228 9167 163
E-mail: agfish.bonn@fco.gov.uk
Internet: http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm


Urlaubsservice Großbritannien
Westendstraße 16-22
60325 Frankfurt
Informationsblatt in deutscher Sprache kann telef. angefordert werden:
Urlaubsservice zum Ortstarif (in D): T. 0180 - 46 86 42

Fax: +49 (0) 69 - 97 11 24 44

Wenn Sie Informationen über die Möglichkeit, Ihren Hund oder Ihre Katze mit in die Republik Irland, nach Jersey oder Guernsey zu nehmen, benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an:

Irish Tourist Board
Untermainanlage 7
60329 Frankfurt
Tel: +49 (0) 69 - 66800950
Fax: +49 (0) 69 - 923 185 88
Email: SKissling@irishtouristboard.de
oder: info@irishtouristboard.de

The Irish Embassy in Germany
Friedrich Strasse 200
D-10117 Berlin
Phone +49 30 220720

Jersey Tourism
Liberation Square
St. Helier
Tel: 0044 1534 500 777
Fax: 0044 1534 500 888
Email: jtourism@itl.net

Guernsey Tourist Board
PO Box 23
St. Peter Port
Guernsey GY1 3AN
Tel: +44 1481 723 552
Fax: +44 1481 714 951

Hunde, die unbedingt an Rassewettbewerben teilnehmen wollen und englisch verstehen, surfen auf die umfassende Infoseite des Kennelclubs London. Mit Links zu hundefreundlichen Hotels und Ein- und Ausreisebestimmungen für alle Länder inkl. USA nach/von United Kingdom: "Dogs on Tour"

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