Reisebestimmungen für Vögel bei Einreise nach Deutschland oder
Mitnahme Vögel bei Reisen innerhalb der EU
Bei privaten Reisen innerhalb der EU oder bei Wohnsitzverlegung innerhalb der EU ist die Mitnahme auf maximal 3
Vögel beschränkt. Nur für Papageien und Sittichen ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Einfuhr aus Drittländern max. 5 Vögel. Zu unterscheiden ist nach Herkunftsland bzw. zugelassenen Ländern. Erforderliche Papiere: Tiergesundheitsbescheinigung und Besitzerklärung. Bestimmungen im Detail
Papageien und Sittiche: EU -
Bestimmungen im Reiseverkehr, Transit, für die vorübergehende
Einfuhr und die Durchfuhr im Reiseverkehr, Einreise innerhalb
der EU und die Einfuhr bei Wohnsitzverlegung von Papageien
und Sittichen nach (durch) Deutschland: Gesundheitsbescheinigung
Papageien Sittiche
Veterinary certificate for parrots and parakeets to Germany
(download pdf)
Reisen mit Hund Katze Frettchen
EU - Heimtierpass
Seit 01.10.2004 gelten
in der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer)
weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf
Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder - übergangsweise
noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie der blaue einheitlich
gestaltete EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige
Tollwutschutzimpfung hervorgeht (d.h. durchgeführt mindestens 30 Tage und längstens
12 Monate vor Grenzübertritt). Weitere Impfungen
sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen
Pass eingetragen werden.
Die Regelungen gelten grundsätzlich für den
privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren und auch
für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der
EU.
Übergangsweise können für den privaten
Reiseverkehr die bisher verwendeten Impfpässe verwendet
werden, wenn sie
vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt
wurden
noch gültig sind in Bezug auf
den Impfschutz (also gültig bis 12 Monate nach
der letzten Tollwutimpfung)
den inhaltlichen Anforderungen des
EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier
und seinem Besitzer, individuelle Kennzeichnung des
Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung).
Irland, Malta, Norwegen, Schweden und United Kingdom dürfen noch für eine Übergangszeit
von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen
stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie
besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und
Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf noch für die genannte Übergangszeit
eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangen.
Reisen in Nicht - EU - Länder und Wieder-Einreise
Reisen
in Drittländer (Nicht-EU-Länder):
Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene
länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die
für die Einreise erfüllt werde müssen (siehe
unten). Notwendige amtstierärztliche Gesundheits-
und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden
vom Veterinäramt ausgestellt.
Die EU hat folgende Liste
von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status
dem der EU entspricht. Bei der Wieder-Einreise
ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder
in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches
Reisen. Drittland-Liste:
I. Länder und Gebiete in Europa
Andorra
Schweiz
Island
Liechtenstein
Monaco
Norwegen
San Marino
Vatikanstadt
Kroatien
II. Länder und Gebiete
außerhalb Europas
Ascension
Antigua und Barbuda
Niederländische Antillen
Australien
Aruba
Barbados
Bahrain
Bermuda
Kanada
Fidschi
Falklandinseln
Jamaika
Japan
St. Kitts und Nevis
Kaimaninseln
Montserrat
Mauritius
Neukaledonien
Neuseeland
Französisch-Polynesien
St. Pierre und Miquelon
Singapur
St. Helena
Vereinigte Staaten von Amerika
St. Vincent und die Grenadinen
Vanuatu
Wallis und Futuna
Mayott
Neben den allgemeinen
zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr
von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich
des Veterinärrechtes zu beachten. Darin sind aber
auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private
Haustiere.
Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr
von bis zu fünf Hunden,
Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei
einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen
Tollwut geimpft (für aus Deutschland stammende
Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung
mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem
Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung längstens
12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens
12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt
wurde), mit einem Mikrochipoder - übergangsweise bis 02. Juli
2011 - mit einer lesbaren Tätowierung
eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis
- übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
- begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die
Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind
Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.
Reisen Sie in ein Drittland,
in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt
ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten,
Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor
der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest)
in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze
den zuständigen Veterinär einschalten, der dann
über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen
entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche
Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer
Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen
Bedingungen erkundigen sollten.
Bei der Einfuhr von Hunden ist daneben noch das Einfuhr-
und Verbringungsverbot von gefährlichen
Hunden in die Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
regelt u. a. das Einfuhr- und Verbringungsverbot für
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder
mit anderen Hunden. Das Verbot gilt auch für weitere
Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes,
in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung
vermutet wird.
Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot
gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige
Beschwernisse im Reiseverkehr ergeben, werden bis zum
Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung
Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach
Deutschland zugelassen. Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot
nicht für
gefährliche Hunde, welche von
Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier
Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere
den Touristenverkehr)
gefährliche Hunde aus dem in
Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem
Ausland wieder eingeführt / verbracht werden
Dienst- und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung
der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B.
Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstest-Bescheinigung,
sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
WICHTIG:
Bei der Wieder-Einreise
aus einem nicht gelisteten Drittland
in die EU gelten weitergehende
Anforderungen:
so muss mindestens 30 Tage nach
der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer
bestimmt werden. (Liste der zugelassenen Labors
zum Nachweis des Titers in Deutschland)
diese Tollwut-Titerbestimmung
ist vor
der Abreise ins nicht gelistete Drittland
durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
amtstierärztliche Bescheinigung
über die Einhaltung der genannten Bestimmungen.
Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden,
wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate
einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
Links Auslandsreisen Hunde Katzen Frettchen Vögel
u.a.
Haustiere nach Deutschland und in Länder der EU
sowie aus anderen Ländern
bei privaten Reisen (nicht gewerblicher Import / Export)
Folgende Links zu den gültigen Reisebestimmungen
bei privaten Reisen für max. 5 Haustiere (bei mehr
als 5 Tieren gelten die Bestimmungen für den Handel):
Travel with domestic pets (dogs, cats, ferrets)
to Germany and other countries of European Union
(non-commercial rules)
Identification: The animal shall
be identified by an electronic identification
system (transponder), or by a clearly readable
tattoo. The tattoo, as a means of identification
will only be accepted until 3 July 2011 and not
for movements to the UK, Malta and Ireland (transponder
obligatory). From 3 July 2011, the transponder
will be the only identification system allowed.
Entry into EU Member States other
than the United Kingdom, Malta, Ireland and Sweden:
Valid rabies vaccination is the sole requirement
as regards rabies (+ tapeworm -echinococcosis-
treatment for Finland)
Member States may allow entry of young animals
under 3 months old under certain conditions (to
be defined by the competent national authorities)
Entry into the United Kingdom,
Malta, Ireland and Sweden:
Until 3 July 2008, the national legislation applies
to entry of cats and dogs into Ireland, Malta,
Sweden or the United Kingdom. In addition to vaccination,
an antibody titration (a test to see if the vaccine
has been effective) will need to be carried out
by an approved lab before travelling with the
pet
Furthermore, a tick treatment and a tapeworm (echinococcosis)
treatment may be required.
Tiergesundheitsbescheinigung
für die vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr
im Reiseverkehr oder das innergemeinschaftliche Verbringen
und die Einfuhr bei der Wohnsitzverlegung von Hunden und
Hauskatzen nach (durch) Deutschland (download im pdf-Format) Veterinary
vaccination certificate
for the movement, importation or transit of dogs and domestic
cats in touristic traffic or in case of a transfer of residence
to Germany (download pdf)
Für Tiere,
die jünger als 3 Monate
und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift
vor: Die Einreise dieser Tiere nach Irland, Schweden
und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig.
Die zuständigen Behörden dieser Länder
können jedoch zur Berücksichtigung besonderer
Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen.
In die übrigen
Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat
im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen
gestattet werden (eine Übersicht über diese
Aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (nach D) dürfen
diese Tiere einreisen, wenn sie von einem Muttertier
begleitet werden oder für sie zusätzlich
zum Heimtierausweis eine schriftliche und unterschriebene
Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt
wird, dass das Tier bislang ausschließlich am
Ort seiner Geburt gehalten wurde und nicht mit wild
lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.
Die Einreise aus einem gelisteten Drittland kann im
Einzelfall von der obersten Veterinärbehörde
des zuständigen Bundeslandes genehmigt werden.
Länder - Reisebestimmungen für Haustiere (Änderungen vorbehalten):
Kurzinfo Import von Hund und Katze aus den meisten EU-Ländern, Schweiz, Liechtenstein, USA (außer Hawaii):
Hunde und Katzen müssen mindestens 6 Monate alt sein, trächtige Tiere dürfen nicht länger als 3 Wo trächtig sein. Voraussetzung Mikrochip, Tollwutimpfung, bestimmte Bluttests (ähnlich British Travel Scheme) eines zugelassenen Labors bei Wartezeit von 180 Tagen sowie Einfuhrgenehmigung. Quarantänezeit mind. 30 Tage in einer der staatlichen Quarantänestationen in Sydney, Melbourne oder Perth.
Liegen zwischen Bluttest und Einreise weniger als 150 Tage verlängert sich die Dauer der Quarantäne entsprechend.
Die Kosten trägt der/die Besietzer/in und müssen im voraus bezahlt werden. Während der Quarantänezeit können die Tiere besucht werden. Details Quarantänestationen
Die Einfuhr nachfolgender Rassen ist nicht erlaubt: Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Japanese Tosa, Pit Bull Terrier or American Pit Bull, Perro de Presa Canario or Presa Canario. Bei Flug: Einreise nur über die Flughäfen Sydney, Melbourne oder Perth. Unbegleitete Tiere werden von der Quarantänestation abgeholt (Avis erforderlich).
Fluggesellschaft nach Wahl, jedoch Beförderung
ausschließlich als "Manifested Cargo” im Frachtraum erlaubt. Ausnahme: ausgebildete Begleithunde mit Zertifikat dürfen in der Kabine befördert werden. Weitere Informationen der Qantas finden Sie hier Info Importbestimmungen der Australischen Regierung für andere Tiere finden Sie hier (engl.).
Beförderung
ausschließlich als "Cargo” im Frachtraum erlaubt.
Bulgarien
Jedes
Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation,
den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung.
Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung
über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer
Sprache mitzuführen (längstens 10 Tage alt). Diese
Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl
der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation mittels Tätowierung
oder Chip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale,
Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer bzw. Händler
mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel,
Reiseziel mit Adresse beinhalten. Diese Bescheinigung bestätigt
weiterhin durch eine amtstierärztliche Untersuchung
vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung
vorliegen. Bei Tieren jünger als 3 Monate muss sichergestellt
sein, dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem
abgesperrten Bereich gehalten wurden. Leine und Maulkorb
sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die Behandlung
der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen
Bandwürmer enthalten. Für Hunde werden die eingetragenen
und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen
Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche
gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens
30 Tagen, längstens aber vor 12 Monaten erfolgt sein.
Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes
in den letzten 6 Monaten wird verlangt.
Dänemark
Entsprechend der EU-Regelung: Die Tiere
müssen identifiziert werden können, entweder mit
einer gut leserlichen Tätowierung oder mit einem Chip.
Weiter müssen die Tiere von einem Pass begleitet sein,
der von einem Tierarzt ausgefertigt ist. Hier wird beglaubigt,
dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen
wurde. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage und
maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft
werden. Als Nachweis gilt der EU-Heimtierausweis. Bei Tieren,
die regelmäßig (einmal im Jahr) geimpft werden,
entfällt die 30-Tage-Frist. Für Jungtiere bis
drei Monate muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis
vorliegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter
als 10 Tage sein darf. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier
und Tosa dürfen nicht eingeführt werden.
Zu
differenzieren ist zwischen dem Reiseland, aus dem Sie nach
Deutschland ein- bzw. wiedereinreisen und ob es sich um
ein "deutsches" oder aus dem Ausland mitgebrachten
Tier handelt. Details s.o.
Travelling
with domestic pets (dogs, cats, birds) to Germany
Dominikanische
Republik
Wenn Sie Hund oder Katze mitnehmen wollen (für längeren Aufenthalt, bei 14-Tage-Hotelurlaub sollten Sie dem Tier zuliebe besser nicht die lange Flugdauer zumuten) benötigen Sie Tollwutimpfung sowie tieräzrtliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage vor Ankunft. Bei Ankunft wird das Tier durch einen Veterinär begutachtet, der gegen Zahlung von ca. USD 10 eine Importerlaubnis ausfüllt.
A Veterinarian's certificate of vaccination against rabies , issued at least 30 days prior to entry into the Dominican Republic.
A Veterinarian's certificate of health issued within 14 days of arrival into the Dominican Republic.
If the above requirements are not met, your pet may be held in quarantine for up to 30 days, depending on your country of origin.
Upon arrival at any Dominican Republic Airport, ask for the Animal Control Person ('Sanidad Animal' in Spanish). This person will review your Veterinarian certificates and fill in the official pet entry permission form required at a cost of approximately US $10. Beachten Sie bitte: zur Sicherung der Wiedereinreise in die EU müssen rechtzeitig vor Abreise Blutuntersuchungen durch ein authorisiertes Labor durchgeführt werden (EU-Bestimmungen Drittländer!)
Für Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) in Begleitung von Reisenden gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich im EU-Heimtierausweis
dokumentiert: Bandwurmbehandlung für Hunde und Katzen
innerhalb von 30 Tagen vor Einreise nach Finnland.
Ausnahmen: bei Tieren, die jünger als 3 Monate sind,
sowie aus Schweden, Norwegen außer Spitzbergen, Grossbritannien
oder Irland. Ausführliche
Info (engl.)
EU-Heimtierausweis Beim Transportieren von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen EU-Mitgliedstaaten muss für das betreffende Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Ab dem 3.7.2011 ist die Kennzeichung durch Tätowierung nicht mehr gültig. Die Kennzeichnungs-Nummer soll im EU-Heimtierpass eingetragen sein. Der Mikrochip soll den Standard ISO-Norm 11784 oder 11785 tragen. Das Muster für den Heimtierpass ist für die gesamte EU einheitlich. Im Heimtierausweis soll auch ein Vermerk des Tierarztes über den gültigen Tollwutimpfschutz und die Echinococcose-Behandlung eingetragen sein.
Die TollwutImpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Bei einer Wiederholungsimpfung ist die Sicherheitszeit von 21 Tagen nicht erforderlich, wenn die Impfung vor Ablauf der Gültigkeit des vorhergehenden Impfschutzes erfolgt ist. Die vorhergehende Schutzimpfung muss im Heimtierpass vermerkt sein. Der letzte Tag der Gültigkeit des Tollwutimpfschutzes ist vom Tierarzt im Heimtierausweis einzutragen. Die Mitnahme von ungeimpften Tieren - auch Welpen - ist verboten. Fuchsbandwurmbehandlung Hunden und Katzen ist maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland die erforderliche Dosis eines Medikamentes gegen den Echinococcose-Erreger, den Fuchsbandwurm, zu verabreichen. Dieses Medikament muss Praziquantel oder Epsiprantel enthalten und für die betreffende Tierart zugelassen sein. Die Fuchsbandwurm-Behandlung ist vom Tierarzt im Heimtierausweis einzutragen. Hunde und Katzen bis zum dritten Lebensmonat ben�tigen keine Behandlung.
Bei Einreise über Schweden nach Finnland, beachten Sie bitte auch die schwedischen Einfuhrbestimmungen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Informationen über die Einfuhrbestimmungen aus anderen Ländern und über die Einfuhr anderer Heimtiere finden Sie auf Englisch auf den Seiten des Amtes für Lebensmittelsicherheit Evira: Import of Dogs and Cats
E-Mail-Adresse für Anfragen: info@evira.fi
Tel. 00-358-2077 2003 (Zentrale)
Identifikation
und Tollwutimpfung für Hunde und Katzen älter als
3 Monate (EU-Heimtierpaß) gem. EU-Recht.
Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger
als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère
de l'Agriculture, Paris erforderlich.
Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden
der 1. Kategorie. Hierzu zählen Pitbulls, Boerbulls und
Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden
der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2. Kategorie, hierzu
gehören alle Wach- und Schutzhunde (Rassehunde, American
Staffordshire Terrier, Rottweiler etc.) dürfen nur mit
Maulkorb und an der Leine geführt werden. Diese Hunde
dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis
und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen wird, dass sie
dieser 2. Kategorie angehören.
Aktuelle Info s. nebenstehender Link zur web site des zuständigen Französischen Agrarministerium (fr.) Info Französischen Botschaft (dt.) Reisebestimmungen Haustier (Hund, Katze, Vögel, Kleintiere) nach Frankreich
Impfungen,
amtliches Gesundheitszeugnis. Mehr Info über Haustiere
nach Indien unter nebenstehendem Link inkl. Konsulat-Adressen
(engl.)
IMPORT OF DOMESTIC PETS IN INDIA Domestic pets like dog, cat, birds, etc. can be brought in by tourists of whether foreign or Indian origin but import of animals or birds is governed by strict health certificate regulations, which should be fulfilled.Clearance of one dog and other domestic pets, like cats and birds in a limited number may be allowed without Import Trade Control restrictions on furnishing the following health certificate to the customs authorities:
A health certificate from a veterinary officer authorised to issue a valid certificate by the Government in the country of export to the effect that the dog imported is free from Aujossky’s disease, Distemper, Rabies, Leishmaoiasis and Leptospirosis and in the case of cats from Rabies and Distemper.
In the case of import of dogs and cats originating from countries where Rabies infection is known to exist, health certificate containing a record of vaccination, vaccine used, brew of the vaccine and the name of the production laboratory and to the effect that the dog/cat was vaccinated against Rabies more than one month, but within 12 months prior to actual embarkation with nervous tissue vaccine or within 36 months with chicken embryo both the vaccines having previously passed satisfactory potency tests.
In the case of parrots, a certificate to the effect that the parrots were subjected to a compliment fixation test of psittacosis with negative results within 30 days prior to actual embarkation.
Indonesien
Tollwutimpfung,
Gesundheitszeugnis, Einfuhrgenehmigung und Benachrichtigung
der zuständigen Quarantäne-Behörde 2 Tage vor
Einreise.
REQUIRED DOCUMENTS FOR ANIMAL TRANSPORTATION TO/FROM INDONESIA
IMPORTATION OF PET ANIMALS (DOGS, CATS, MONKEYS)
Rabies Vaccination Certificate issued by an authorized government
veterinary surgeon or private veterinary practitioner in the
country of origin.
Health Certificate issued by Animal Quarantine Office at the
place of departure or an authorized government veterinary
surgeon.
Letter of recommendation for importation issued by Provincial
Veterinary Services at place of destination.
Import permit issued by Directorate of Animal Health, Directorate
General of Livestock Services. Notify the Animal Quarantine Office 2 days before departure
and submit application for quarantine inspection.
Pet
dogs, cats, birds, rabbits, and rodents which are not considered
wildlife, up to two of each type, accompanied by their owners,
are exempt from a Veterinary Import Permit provided that
a. A Veterinary Health Certificate, issued by a government
veterinary officer in the country of origin within 7 days
prior to export is attached, stating that the animals were
examined, found healthy, free from infectious and contagious
diseases, and that a declaration has been received from the
owner stating that the animals have been in his/her possession
for at least the last 90 days.
b. An international certificate of vaccination stating t hat
the dogs or cats have been vaccinated against rabies, not
more than a year and not less than a month prior to shipment
to Israel*.
c. Dogs and cats, younger than 3 months will not be admitted.
Following details of every import of animals must be notifies
to the Ramla Quarantine Station at least 48 hours prior to
arrival to Israel, Fax No. 972-8-9229906: owner, animal species,
age, flight No. and approximate time of arrival. Animals arriving
in good health and properly certified will generally not be
quarantined. Weitere
Informationen sowie für unbegleitete Haustiere u.a.
Japan ist ein Inselstaat. Unter Einhaltung bestimmter Fristen (mindestens 40 Tage) und Formalitäten müssen Haustiere vor der Einreise nach Japan beim Animal Quarantäne Service schriftlich angemeldet werden. Nach Ankunft erfolgt eine Inspektion. Wenn Sie mit Katze oder Hund nach Japan reisen, unterscheidet man zwischen der Herkunft von tollwutfreien Ländern (Taiwan, Island, Irland, Schweden, Norwegen, Großbrittanien und Nordirland, Australien, Neuseeland, Fiji, Hawaii oder Guam) und solchen, in denen Tollwut bereits vorgekommen ist (neben Deutschland fast alle anderen europäische Länder). Für diese gelten ähnliche Anforderungen wie beim U.K. Pet Travel Scheme, d.h. Identifikationspapiere, Mikrochip, Tollwutimpfung mit Bluttest sowie eine Wartezeit von 180 Tagen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind ist die Quarantänezeit innerhalb von 12 Std. beendet.
Wenn lediglich die 180 - Tage Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, muß
das Tier nach Ankunft in Japan die Quarantänezeit beim Animal Quarantäne Service (das Tier kann jedoch besucht werden) fortsetzen.
Informieren Sie sich bitte hier über die aktuellen Einreisebestimmungen für Hunde oder Katzen nach Japan (engl.) Info Ausreise von Hund oder Katze aus Japan (engl.) Info Einreise div. Tiere und Haustiere (u.a. Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Frettchen) nach Japan Info Ausreise div. Haustiere (Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Frettchen etc.) von Japan ins Ausland.
Für Hunde älter als 3 Monate Tollwutimpfung mit Bescheinigung in englisch oder französisch ( EU-Heimtierausweis), keine Wartefrist. Jüngere Tiere müssen noch nicht geimpft sein. Über die aktuellen Einreisebestimmungen nach Kanada für Haustiere und Tiere aller Art informieren Sie sich bitte unter nebenstehendem Link (engl.). Hunde | Katzen
Kroatien
EU-Heimtierausweis.
Es gelten die EU-Bedingungen Tollwutschutzimpfung und Mikrochip. Regelungen.
Kuba
Für
Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches
Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für
Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt
und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt
werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne.
Pet
Travel Scheme wie GB, Irland, d.h. mind. 6 Monate vor Einreise
mit Bluttests beginnen. Details in engl. unter nebenstehendem
Link.
Die Einfuhr von als gefährlich eingestuften Hunderassen
wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dog Argentino und Fila
Braziliero ist verboten.
Einreisegenehmigung vor Ankunft erforderlich. Bestimmte Hunderassen sind ausgeschlossen. Ausser aus United Kingdom, Irland, Schweden, Australien, Neuseeland, Singapore, Japan, Sabah, Sarawak, Labuan und Brunei müssen Hunde und Katzen für mindestens
7 Tage in Quarantäne. Einzelheiten
und Importformular s.nebenstehenden Link. Malaysian Airlines unterhält ein komfortables Animal Hotel in Kuala Lumpur.
Marokko
Mikrochip empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Abreise und internationales Gesundheitszeugnis ( EU-Heimtierpaß) nicht älter als 30 Tage vor Abreise. Kopie des Impfausweises und des Gesundheitszeugnisses ist vor Abreise zur Beglaubigung an das nächste Konsulat zu senden (kostenpflichtig).
Langfristige Reisevorbereitung
wg. der Blutuntersuchung, außer diese wurde bereits
einmal vorgenommen.
Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern
der EU (ausser Schweden):
1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren
Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip
nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm
11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das
Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen
des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung
stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung
vorgenommen sein.
2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO
Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung
und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang
mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt
worden sein, und die Impfung muss gültig sein *).
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen
werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt
nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel
festgestellt werden. Die Blutprobe
muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten
Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen
werden. Die Untersuchung muss von einem dazu
von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt
werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der
Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen
regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt
zu werden.
Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels
sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt
aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht
werden, erforderlich.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien
und Irland können nicht nach Norwegen verbracht
werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch
die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher
Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels,
das z.B. Praziquantel enthält, frühestens
10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden.
Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der
Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie
der Name und die Dosierung des Mittels müssen im
Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen
oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten
Norwegen, Schweden und Finnland nicht verlassen haben.
4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach
welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem
von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten
Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte
und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern
(ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen
zusammen mit der für die Einreise erforderlichen
Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt
werden (rote Zone).
* Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig
anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens
21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage
der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen
Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen.
Kann eine tierärztliche Bescheinigung für
die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die
Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.
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Gefährliche Hunde
Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen
zu verstehen, die besonders agressiv, kampfwillig und
ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften
gefährlich für Menschen und Tiere sind.
Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher
Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder
Embryos gefährlicher Hunde.
Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen,
ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen,
ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:
Pitbullterrier
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila brasileiro
Toso inu
Dogo argentino
Als gefährlich sind ausserdem Hunde oder Hundetypen
anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf
hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen
Wolfanteil. Weitere
Info Reisebestimmungen Haustiere nach Norwegen In englisch: Rules
for Pets to Norway (dogs, cats, ferrets)
Rumänien
Tollwutimpfung
muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei
Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso
erforderlich.
Russ. Förderation
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage. Hund und
Katze benötigen außerdem eine in einem Impfpass
eingetragene gültige Tollwutschutz-Impfung.
Schweden
Seit Juli 2004 sind vorgeschrieben:
ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine
deutlich erkennbare Tätowierung
Impfung gegen Tollwut entsprechend den
Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen
Impfpräparat.
Antikörpertest,
der frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage
nach der letzten Tollwutimpfung erfolgt sein muss.
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus
spp), ausgeführt durch einen Tierarzt frühestens
10 Tage vor der Einfuhr.
Dokumentation in Form eines Passes,
in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen
notiert.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten
Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen:
Montag – Freitag
9.30 – 11.30, 13.00 – 15.00 Uhr
Telefon-Durchwahl: +46-36-15 55 33
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere
Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde
werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot
wird entfernt.
Statens Jordbruksverk, SJV
Smittskyddsenheten
551 82 Jönköping
T. +46-36-15 50 00
F. +46-36-15 08 18
jordbruksverket@sjv.se
Entsprechend
EU-Regelung. Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis
ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage
und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Für
nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30
Tagen nicht erforderlich. Werden mehr als 3 Tiere eingeführt
oder sind die Tiere unbegleitet, so ist eine grenztierärztliche
Untersuchung erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen
Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monaten eingeführt
werden, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis
begleitet sind, aus welchem auch das Alter des Tieres hervorgeht.
Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr
ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute
ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt oder Ferien
in der Schweiz. Aktuelle Info / s. Link sowie hier
Serbien-Montenegro
Tierärztliches
Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung
muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und
darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter
als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im
internationalen Impfpass eingetragen sein.
ISO-kompatibler
Mikrochip, 4 Wochen Quarantäne (außer Hunde und
Katzen aus United Kingdom, Irland, Australien, Neuseeland).
Für mehr Info inkl. Leben mit Haustier in Singapur
sowie nützliche weiterführende Links (alle in
engl.). unter nebenstehendem Link.
Haustiere
nach Thailand: gültig für Hunde und Katzen. Impfung
gegen Tollwut und Leptospirose, amtliches Gesundheitszeugnis
(s. auch Heimtierpass), Identifikation. Die kostenpflichtige
Einfuhrerlaubnis wird gegen Vorlage der Papiere bei
Ankunft am Flughafen erteilt. Bei einem Aufenthalt von weniger
als 6 Monaten werden die Kosten erlassen, Sie müssen
jedoch bis zur Ausreise eine entsprechende Kaution hinterlegen.
Mehr Info bei den Thailändischen
Konsulaten.
Türkei
Vor
einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter
sind Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens
15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis,
Leptospirose sowie gegen Tollwut und Katzen gegen Tollwut
geimpft sein. Diese Impfungen müssen im Impfpass des
Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer zuvor
im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht überschritten
sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor Einreise ein
tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt
und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten
am Zoll vorgelegt werden.
Aktuelle
Reisebestimmungen USA für sämtliche Arten von
Haustieren finden Sie unter nebenstehendem Link in englischer
Sprache (bei Übersetzungsproblemen rufen Sie uns bitte
an, wir helfen). Nachfolgend Überblick für Hunde,
Katzen, Vögel (Stand 12/2005):
Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA
verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis
vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das
maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel
müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation
des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne.
USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen
Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen
im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten
bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services
(VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64. Fax: (301) 734 47 04)
eingeholt werden.
Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit
dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren
Krankheiten sind.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in
einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen
werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate
vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat
muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt
sein und es muss den Hund genau identifizieren. Anmerkung: Der EU-Heimtierpaß enthält hierfür
Seiten in deutscher und englischer Sprache!
Ausnahme: sie sind jünger als 3 Monate oder halten
sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public
Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten
Bezirk auf.
Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat
nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch
des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und
spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft
werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss.
Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt,
muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter
Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung
vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können
ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen; die Tollwutimpfung
muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere
müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung
an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss
verbleiben.
Einfuhr ist nur via Cargo (im klimatisierten Frachtraum) möglich. Keine Quarantäne, die Ankunft muß jedoch avisiert werden zur tierärztlichen Begutachtung. Für Katzen und
Hunde (mindestens 16 Wochen alt) wird Microchip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage bis max. 1 Jahr alt) und Gesundheitszeugnis benötigt (EU-Heimtierpaß mit Unterschrift und Stempel am besten des Veterinäramtes) sowie eine Einfuhrerlaubnis des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei (kostenpflichtig). Die Einleitung der Genehmigungsprozedur erfolgt per Fax mit Übermittlung der im EU-Heimtierpaß dokumentierten Bescheinigungen des Tierarztes vor Anreise.
Ausführliche Info (auch für die Ausfuhr und Re-Import, beispielsweise wenn Sie in den Emiraten arbeiten und nach dem Urlaub zurückkehren) finden Sie hier (engl.). Info und Hilfe bei der Besorgung der Importerlaubnis auf Wunsch durch die Britische Veterinärklinik in Abu Dhabi. Pet Import Application Form mit Preisliste. FAQs, wenn Sie nicht in einem zu kleinem Appartment wohnen und Zeit für Ihren Hund haben: bringen Sie ihn mit! Weitere Import- Info (in englisch) und hier inkl. Kontaktadressen.
In der Regel hilft der Arbeitgeber bei den Formalitäten. Ansonsten ist es empfehlenswert ist, die Dienste beispielsweise von Petair in Anspruch zu nehmen, die sich um reibungslosen Ablauf kümmern, sowie für Formaliäten den Service der Britischen Veterinärklinik in Abu Dhabi.
*)Info
Mikrochip oder Transponderchip: wird vom Tierarzt
mit einer Kanüle (=wie eine Spritze) in das Bindegewebe unter die
Haut an der Schulter gesetzt. Narkose ist nicht erforderlich, es geht schnell und ist schmerzfrei. Die Prozedur ist vergleichbar mit einer Impfung. Zur Identifizierung gibt es
spezielle Lesegeräte (Transponder). Sollten die Tier-Mikrochips
nicht der EU-üblichen ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen,
wird empfohlen, ein eigenes Lesegerät mitzuführen.
Da sich Änderungen
der aktuellen Bestimmungen in einzelnen Ländern ausserhalb
der EU ergeben können, informieren Sie sich bitte zusätzlich
unter den o.a. jeweiligen Links. Zuständig sind in
der Regel die staatlichen Agrarministerien. Weitere Links
finden Sie auch innerhalb der Liste der Airlines.
Deutschland Europäische Union Reisen USA mit Haustier Hund Katze Frettchen
Vogel Reisebestimmungen EU-Tierpass - Information Travel with Domestic Pets
to Germany and Member States of European Union, USA and other countries -
Pet passport for dogs, cats and ferrets - Flug mit Hund Katze updated
11.08.2010