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Reisebestimmungen für Vögel bei Einreise nach Deutschland oder
Mitnahme Vögel bei Reisen innerhalb der EU

Bei privaten Reisen innerhalb der EU oder bei Wohnsitzverlegung innerhalb der EU ist die Mitnahme auf maximal 3 Vögel beschränkt. Nur für Papageien und Sittichen ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Einfuhr aus Drittländern max. 5 Vögel. Zu unterscheiden ist nach Herkunftsland bzw. zugelassenen Ländern. Erforderliche Papiere: Tiergesundheitsbescheinigung und Besitzerklärung download im pdf-Format. Bestimmungen im Detail
Papageien und Sittiche: EU - Bestimmungen im Reiseverkehr, Transit, für die vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr im Reiseverkehr, Einreise innerhalb der EU und die Einfuhr bei Wohnsitzverlegung von Papageien und Sittichen nach (durch) Deutschland: Gesundheitsbescheinigung Papageien Sittiche
Veterinary certificate for parrots and parakeets to Germany (download pdf)


Reisen mit Hund Katze Frettchen

EU - Heimtierpass

Seit 01.10.2004 gelten in der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer) weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie der blaue einheitlich gestaltete EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht (d.h. durchgeführt mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt). Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden.

Die Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren und auch für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.
Übergangsweise können für den privaten Reiseverkehr die bisher verwendeten Impfpässe verwendet werden, wenn sie
  • vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden
  • noch gültig sind in Bezug auf den Impfschutz (also gültig bis 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung)
  • den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier und seinem Besitzer, individuelle Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung).
Irland, Malta, Norwegen, Schweden und United Kingdom dürfen noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf noch für die genannte Übergangszeit eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangen.

Reisen in Nicht - EU - Länder und Wieder-Einreise

Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder):
Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werde müssen (siehe unten). Notwendige amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt.

Die EU hat folgende Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht. Bei der Wieder-Einreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen. Drittland-Liste:

I. Länder und Gebiete in Europa

  • Andorra
  • Schweiz
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Vatikanstadt
  • Kroatien

II. Länder und Gebiete außerhalb Europas

  • Ascension
  • Antigua und Barbuda
  • Niederländische Antillen
  • Australien
  • Aruba
  • Barbados
  • Bahrain
  • Bermuda
  • Kanada
  • Fidschi
  • Falklandinseln
  • Jamaika
  • Japan
  • St. Kitts und Nevis
  • Kaimaninseln
  • Montserrat
  • Mauritius
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Französisch-Polynesien
  • St. Pierre und Miquelon
  • Singapur
  • St. Helena
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Vanuatu
  • Wallis und Futuna
  • Mayott

Neben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterinärrechtes zu beachten. Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private Haustiere.
Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:

Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft (für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde), mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.

Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen Bedingungen erkundigen sollten.

Bei der Einfuhr von Hunden ist daneben noch das Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden in die Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde regelt u. a. das Einfuhr- und Verbringungsverbot für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird.
Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschwernisse im Reiseverkehr ergeben, werden bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland zugelassen. Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für

  1. gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr)
  2. gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden
  3. Dienst- und Behindertenbegleithunde, soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstest-Bescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
WICHTIG: Bei der Wieder-Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen:
  • so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer bestimmt werden. (Liste der zugelassenen Labors zum Nachweis des Titers in Deutschland)
  • diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
  • amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der genannten Bestimmungen.
    Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.


Links Auslandsreisen Hunde Katzen Frettchen Vögel u.a.
Haustiere nach Deutschland und in Länder der EU
sowie aus anderen Ländern bei privaten Reisen (nicht gewerblicher Import / Export)

Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach einem Auslandsurlaub wieder nach Deutschland komme?

Übersicht (Sprache einstellbar in deutsch, englisch, französisch):
Regelungen zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union

Folgende Links zu den gültigen Reisebestimmungen bei privaten Reisen für max. 5 Haustiere (bei mehr als 5 Tieren gelten die Bestimmungen für den Handel):

FAQs Fragen und Antworten
Reisen mit Haustier innerhalb der EU
Einreise mit Haustier in die EU aus "Drittländern"
Einreise mit Hund, Katze, Frettchen in die EU (Info BMELV)
Reisen mit Hund, Katze, Frettchen innerhalb der EU (Info BMELV)

Travel with domestic pets (dogs, cats, ferrets) to Germany and other countries of European Union (non-commercial rules)

  • Identification: The animal shall be identified by an electronic identification system (transponder), or by a clearly readable tattoo. The tattoo, as a means of identification will only be accepted until 3 July 2011 and not for movements to the UK, Malta and Ireland (transponder obligatory). From 3 July 2011, the transponder will be the only identification system allowed.
  • Entry into EU Member States other than the United Kingdom, Malta, Ireland and Sweden:
    Valid rabies vaccination is the sole requirement as regards rabies (+ tapeworm -echinococcosis- treatment for Finland)
    Member States may allow entry of young animals under 3 months old under certain conditions (to be defined by the competent national authorities)
  • Entry into the United Kingdom, Malta, Ireland and Sweden:
    Until 3 July 2008, the national legislation applies to entry of cats and dogs into Ireland, Malta, Sweden or the United Kingdom. In addition to vaccination, an antibody titration (a test to see if the vaccine has been effective) will need to be carried out by an approved lab before travelling with the pet
    Furthermore, a tick treatment and a tapeworm (echinococcosis) treatment may be required.

Veterinary certficate for dogs, domestic cats, ferrets into European Union
For more information see details


Tiergesundheitsbescheinigung
für die vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr im Reiseverkehr oder das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr bei der Wohnsitzverlegung von Hunden und Hauskatzen nach (durch) Deutschland (download im pdf-Format)
Veterinary vaccination certificate
for the movement, importation or transit of dogs and domestic cats in touristic traffic or in case of a transfer of residence to Germany (download pdf)

Liste innerhalb der EU zugelassene Labors für Bluttests (Antititerbestimmung)

Bezugsquellen EU-Heimtierausweis
Für Tiere, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift vor: Die Einreise dieser Tiere nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen.
In die übrigen Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden (eine Übersicht über diese

Aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (nach D) dürfen diese Tiere einreisen, wenn sie von einem Muttertier begleitet werden oder für sie zusätzlich zum Heimtierausweis eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt wird, dass das Tier bislang ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.

Die Einreise aus einem gelisteten Drittland kann im Einzelfall von der obersten Veterinärbehörde des zuständigen Bundeslandes genehmigt werden.


Länder - Reisebestimmungen für Haustiere (Änderungen vorbehalten):

Australien

Kurzinfo Import  von Hund und Katze aus den meisten EU-Ländern, Schweiz, Liechtenstein, USA (außer Hawaii):
Hunde und Katzen müssen mindestens 6 Monate alt sein, trächtige Tiere dürfen nicht länger als 3 Wo trächtig sein. Voraussetzung Mikrochip, Tollwutimpfung, bestimmte Bluttests (ähnlich British Travel Scheme) eines zugelassenen Labors bei Wartezeit von 180 Tagen sowie Einfuhrgenehmigung. Quarantänezeit mind. 30 Tage in einer der staatlichen Quarantänestationen in Sydney, Melbourne oder Perth. Liegen zwischen Bluttest und Einreise weniger als 150 Tage verlängert sich die Dauer der Quarantäne entsprechend. Die Kosten trägt der/die Besietzer/in und müssen im voraus bezahlt werden. Während der Quarantänezeit können die Tiere besucht werden.
Details Quarantänestationen

Die Einfuhr nachfolgender Rassen ist nicht erlaubt: Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Japanese Tosa, Pit Bull Terrier or American Pit Bull, Perro de Presa Canario or Presa Canario.
Bei Flug: Einreise nur über die Flughäfen Sydney, Melbourne oder Perth. Unbegleitete Tiere werden von der Quarantänestation abgeholt (Avis erforderlich).
Fluggesellschaft nach Wahl, jedoch Beförderung ausschließlich als "Manifested Cargo” im Frachtraum erlaubt. Ausnahme: ausgebildete Begleithunde mit Zertifikat dürfen in der Kabine befördert werden. Weitere Informationen der Qantas finden Sie hier
Info Importbestimmungen der Australischen Regierung für andere Tiere finden Sie hier (engl.).

Arab. Emirate Beförderung ausschließlich als "Cargo” im Frachtraum erlaubt.
Bulgarien
Jedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung. Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache mitzuführen (längstens 10 Tage alt). Diese Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation mittels Tätowierung oder Chip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer bzw. Händler mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse beinhalten. Diese Bescheinigung bestätigt weiterhin durch eine amtstierärztliche Untersuchung vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Bei Tieren jünger als 3 Monate muss sichergestellt sein, dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich gehalten wurden. Leine und Maulkorb sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer enthalten. Für Hunde werden die eingetragenen und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 12 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten wird verlangt.
Dänemark

Entsprechend der EU-Regelung: Die Tiere müssen identifiziert werden können, entweder mit einer gut leserlichen Tätowierung oder mit einem Chip. Weiter müssen die Tiere von einem Pass begleitet sein, der von einem Tierarzt ausgefertigt ist. Hier wird beglaubigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Als Nachweis gilt der EU-Heimtierausweis. Bei Tieren, die regelmäßig (einmal im Jahr) geimpft werden, entfällt die 30-Tage-Frist. Für Jungtiere bis drei Monate muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier und Tosa dürfen nicht eingeführt werden.

Deutschland
Zu differenzieren ist zwischen dem Reiseland, aus dem Sie nach Deutschland ein- bzw. wiedereinreisen und ob es sich um ein "deutsches" oder aus dem Ausland mitgebrachten Tier handelt. Details s.o.
Germany Travelling with domestic pets (dogs, cats, birds) to Germany
Dominikanische
Republik
Wenn Sie Hund oder Katze mitnehmen wollen (für längeren Aufenthalt, bei 14-Tage-Hotelurlaub sollten Sie dem Tier zuliebe besser nicht die lange Flugdauer zumuten) benötigen Sie Tollwutimpfung sowie tieräzrtliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage vor Ankunft. Bei Ankunft wird das Tier durch einen Veterinär begutachtet, der gegen Zahlung von ca. USD 10 eine Importerlaubnis ausfüllt.
A Veterinarian's certificate of vaccination against rabies , issued at least 30 days prior to entry into the Dominican Republic.
  • A Veterinarian's certificate of health issued within 14 days of arrival into the Dominican Republic.
  • If the above requirements are not met, your pet may be held in quarantine for up to 30 days, depending on your country of origin.
  • Upon arrival at any Dominican Republic Airport, ask for the Animal Control Person ('Sanidad Animal' in Spanish). This person will review your Veterinarian certificates and fill in the official pet entry permission form required at a cost of approximately US $10.
    Beachten Sie bitte: zur Sicherung der Wiedereinreise in die EU müssen rechtzeitig vor Abreise Blutuntersuchungen durch ein authorisiertes Labor durchgeführt werden (EU-Bestimmungen Drittländer!)

    Finnland
    Für Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) in Begleitung von Reisenden gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich im EU-Heimtierausweis dokumentiert: Bandwurmbehandlung für Hunde und Katzen innerhalb von 30 Tagen vor Einreise nach Finnland.
    Ausnahmen: bei Tieren, die jünger als 3 Monate sind, sowie aus Schweden, Norwegen außer Spitzbergen, Grossbritannien oder Irland.
    Ausführliche Info (engl.)

    EU-Heimtierausweis
    Beim Transportieren von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen EU-Mitgliedstaaten muss für das betreffende Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Ab dem 3.7.2011 ist die Kennzeichung durch Tätowierung nicht mehr gültig. Die Kennzeichnungs-Nummer soll im EU-Heimtierpass eingetragen sein. Der Mikrochip soll den Standard ISO-Norm 11784 oder 11785 tragen. Das Muster für den Heimtierpass ist für die gesamte EU einheitlich. Im Heimtierausweis soll auch ein Vermerk des Tierarztes über den gültigen Tollwutimpfschutz und die Echinococcose-Behandlung eingetragen sein.

    Die TollwutImpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Bei einer Wiederholungsimpfung ist die Sicherheitszeit von 21 Tagen nicht erforderlich, wenn die Impfung vor Ablauf der Gültigkeit des vorhergehenden Impfschutzes erfolgt ist. Die vorhergehende Schutzimpfung muss im Heimtierpass vermerkt sein. Der letzte Tag der Gültigkeit des Tollwutimpfschutzes ist vom Tierarzt im Heimtierausweis einzutragen. Die Mitnahme von ungeimpften Tieren - auch Welpen - ist verboten.
    Fuchsbandwurmbehandlung
    Hunden und Katzen ist maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland die erforderliche Dosis eines Medikamentes gegen den Echinococcose-Erreger, den Fuchsbandwurm, zu verabreichen. Dieses Medikament muss Praziquantel oder Epsiprantel enthalten und für die betreffende Tierart zugelassen sein. Die Fuchsbandwurm-Behandlung ist vom Tierarzt im Heimtierausweis einzutragen. Hunde und Katzen bis zum dritten Lebensmonat ben�tigen keine Behandlung.

    Bei Einreise über Schweden nach Finnland, beachten Sie bitte auch die schwedischen Einfuhrbestimmungen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Informationen über die Einfuhrbestimmungen aus anderen Ländern und über die Einfuhr anderer Heimtiere finden Sie auf Englisch auf den Seiten des Amtes für Lebensmittelsicherheit Evira: Import of Dogs and Cats
    E-Mail-Adresse für Anfragen: info@evira.fi
    Tel. 00-358-2077 2003 (Zentrale)

    Frankreich
    Identifikation und Tollwutimpfung für Hunde und Katzen älter als 3 Monate (EU-Heimtierpaß) gem. EU-Recht.
    Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich.
    Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2. Kategorie, hierzu gehören alle Wach- und Schutzhunde (Rassehunde, American Staffordshire Terrier, Rottweiler etc.) dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Diese Hunde dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen wird, dass sie dieser 2. Kategorie angehören.
    Aktuelle Info s. nebenstehender Link zur web site des zuständigen Französischen Agrarministerium (fr.)
    Info Französischen Botschaft (dt.) Reisebestimmungen Haustier (Hund, Katze, Vögel, Kleintiere) nach Frankreich
    Grossbritannien,
    Nordirland
    Einreiserouten 
    Sie müssen mind. 6 Monate vor der beabsichtigten Reise mit Bluttests beginnen! Pets Travel Scheme  (Info english)
    Zugelassene Labors innerhalb der EU für den Bluttest
    Informationen in deutsch auf der web site des Britischen Konsulats
    Irland
    Bei Einreise aus D müssen Sie mind. 6 Monate vor der beabsichtigten Reise mit Bluttests beginnen!
    Einreise mit Hund Katze nach Irland
    (aus allen Ländern, dt.Version)
    Entry of pet dogs and cats into Ireland under the “Prior Approval System” (page is also available in: Cesky Deutsch Español Français Italiano Latviski Polski)
    Info EU Pet Passport (englisch)
    Indien Impfungen, amtliches Gesundheitszeugnis. Mehr Info über Haustiere nach Indien unter nebenstehendem Link inkl. Konsulat-Adressen (engl.)

    IMPORT OF DOMESTIC PETS IN INDIA
    Domestic pets like dog, cat, birds, etc. can be brought in by tourists of whether foreign or Indian origin but import of animals or birds is governed by strict health certificate regulations, which should be fulfilled.Clearance of one dog and other domestic pets, like cats and birds in a limited number may be allowed without Import Trade Control restrictions on furnishing the following health certificate to the customs authorities:

    • A health certificate from a veterinary officer authorised to issue a valid certificate by the Government in the country of export to the effect that the dog imported is free from Aujossky’s disease, Distemper, Rabies, Leishmaoiasis and Leptospirosis and in the case of cats from Rabies and Distemper.
    • In the case of import of dogs and cats originating from countries where Rabies infection is known to exist, health certificate containing a record of vaccination, vaccine used, brew of the vaccine and the name of the production laboratory and to the effect that the dog/cat was vaccinated against Rabies more than one month, but within 12 months prior to actual embarkation with nervous tissue vaccine or within 36 months with chicken embryo both the vaccines having previously passed satisfactory potency tests.
    • In the case of parrots, a certificate to the effect that the parrots were subjected to a compliment fixation test of psittacosis with negative results within 30 days prior to actual embarkation.
    Indonesien Tollwutimpfung, Gesundheitszeugnis, Einfuhrgenehmigung und Benachrichtigung der zuständigen Quarantäne-Behörde 2 Tage vor Einreise.
    REQUIRED DOCUMENTS FOR ANIMAL TRANSPORTATION TO/FROM INDONESIA
    IMPORTATION OF PET ANIMALS (DOGS, CATS, MONKEYS)
    Rabies Vaccination Certificate issued by an authorized government veterinary surgeon or private veterinary practitioner in the country of origin.
    Health Certificate issued by Animal Quarantine Office at the place of departure or an authorized government veterinary surgeon.
    Letter of recommendation for importation issued by Provincial Veterinary Services at place of destination.
    Import permit issued by Directorate of Animal Health, Directorate General of Livestock Services.
    Notify the Animal Quarantine Office 2 days before departure and submit application for quarantine inspection.
    Israel Pet dogs, cats, birds, rabbits, and rodents which are not considered wildlife, up to two of each type, accompanied by their owners, are exempt from a Veterinary Import Permit provided that

    a. A Veterinary Health Certificate, issued by a government veterinary officer in the country of origin within 7 days prior to export is attached, stating that the animals were examined, found healthy, free from infectious and contagious diseases, and that a declaration has been received from the owner stating that the animals have been in his/her possession for at least the last 90 days.
    b. An international certificate of vaccination stating t hat the dogs or cats have been vaccinated against rabies, not more than a year and not less than a month prior to shipment to Israel*.
    c. Dogs and cats, younger than 3 months will not be admitted. Following details of every import of animals must be notifies to the Ramla Quarantine Station at least 48 hours prior to arrival to Israel, Fax No. 972-8-9229906: owner, animal species, age, flight No. and approximate time of arrival. Animals arriving in good health and properly certified will generally not be quarantined.
    Weitere Informationen sowie für unbegleitete Haustiere u.a.
    Japan
    Japan ist ein Inselstaat. Unter Einhaltung bestimmter Fristen (mindestens 40 Tage) und Formalitäten müssen Haustiere vor der Einreise nach Japan beim Animal Quarantäne Service schriftlich angemeldet werden. Nach Ankunft erfolgt eine Inspektion. Wenn Sie mit Katze oder Hund nach Japan reisen, unterscheidet man zwischen der Herkunft von tollwutfreien Ländern (Taiwan, Island, Irland, Schweden, Norwegen, Großbrittanien und Nordirland, Australien, Neuseeland, Fiji, Hawaii oder Guam) und solchen, in denen Tollwut bereits vorgekommen ist (neben Deutschland fast alle anderen europäische Länder). Für diese gelten ähnliche Anforderungen wie beim U.K. Pet Travel Scheme, d.h. Identifikationspapiere, Mikrochip, Tollwutimpfung mit Bluttest sowie eine Wartezeit von 180 Tagen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind ist die Quarantänezeit innerhalb von 12 Std. beendet.
    Wenn lediglich die 180 - Tage Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, muß das Tier nach Ankunft in Japan die Quarantänezeit beim Animal Quarantäne Service (das Tier kann jedoch besucht werden) fortsetzen.
    Informieren Sie sich bitte hier über die aktuellen Einreisebestimmungen für Hunde oder Katzen nach Japan (engl.)
    Info Ausreise von Hund oder Katze aus Japan (engl.)
    Info Einreise div. Tiere und Haustiere (u.a. Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Frettchen) nach Japan
    Info Ausreise div. Haustiere (Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Frettchen etc.) von Japan ins Ausland.
    Kanada Für Hunde älter als 3 Monate Tollwutimpfung mit Bescheinigung in englisch oder französisch ( EU-Heimtierausweis), keine Wartefrist. Jüngere Tiere müssen noch nicht geimpft sein. Über die aktuellen Einreisebestimmungen nach Kanada für Haustiere und Tiere aller Art informieren Sie sich bitte unter nebenstehendem Link (engl.).
    Hunde  | 
    Katzen
    Kroatien
    EU-Heimtierausweis. Es gelten die EU-Bedingungen Tollwutschutzimpfung und Mikrochip. Regelungen.
    Kuba
    Für Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne.
    Malta Pet Travel Scheme wie GB, Irland, d.h. mind. 6 Monate vor Einreise mit Bluttests beginnen. Details in engl. unter nebenstehendem Link.
    Die Einfuhr von als gefährlich eingestuften Hunderassen wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dog Argentino und Fila Braziliero ist verboten.
    Malaysia Einreisegenehmigung vor Ankunft erforderlich. Bestimmte Hunderassen sind ausgeschlossen. Ausser aus United Kingdom, Irland, Schweden, Australien, Neuseeland, Singapore, Japan, Sabah, Sarawak, Labuan und Brunei müssen Hunde und Katzen für mindestens 7 Tage in Quarantäne. Einzelheiten und Importformular s.nebenstehenden Link. Malaysian Airlines unterhält ein komfortables Animal Hotel in Kuala Lumpur.
    Marokko Mikrochip empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Abreise und internationales Gesundheitszeugnis ( EU-Heimtierpaß) nicht älter als 30 Tage vor Abreise. Kopie des Impfausweises und des Gesundheitszeugnisses ist vor Abreise zur Beglaubigung an das nächste Konsulat zu senden (kostenpflichtig).
    Neuseeland Vorbereitungen mind. 6 Monate vor Abreise. Pet Travel Scheme wie Grossbritannien sowie Quarantäne abhängig vom Herkunftsland.
    Norwegen
    Langfristige Reisevorbereitung wg. der Blutuntersuchung, außer diese wurde bereits einmal vorgenommen.
    Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU (ausser Schweden):
    1. Kennzeichnung
    Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.

    2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
    Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein *).

    Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.

    Liste zugelassener Labors für die Bestimmung des Antikörpertiters

    Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.

    Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.

    3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
    Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.

    Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finnland nicht verlassen haben.

    4. Heimtierausweis
    Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.

    5. Grenzkontrolle
    Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).

    * Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.

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    Gefährliche Hunde
    Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen zu verstehen, die besonders agressiv, kampfwillig und ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften gefährlich für Menschen und Tiere sind.
    Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde.
    Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:
    Pitbullterrier
    Amerikanischer Staffordshire Terrier
    Fila brasileiro
    Toso inu
    Dogo argentino
    Als gefährlich sind ausserdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil.
    Weitere Info Reisebestimmungen Haustiere nach Norwegen
    In englisch: Rules for Pets to Norway (dogs, cats, ferrets)

    Rumänien
    Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.
    Russ. Förderation
    Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage. Hund und Katze benötigen außerdem eine in einem Impfpass eingetragene gültige Tollwutschutz-Impfung.
    Schweden Seit Juli 2004 sind vorgeschrieben:
    • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine deutlich erkennbare Tätowierung
    • Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
    • Antikörpertest, der frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung erfolgt sein muss.
    • Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt frühestens 10 Tage vor der Einfuhr.
    • Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
    • Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
      Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen:
      Montag – Freitag
      9.30 – 11.30, 13.00 – 15.00 Uhr
      Telefon-Durchwahl: +46-36-15 55 33

      Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.
      Statens Jordbruksverk, SJV
      Smittskyddsenheten
      551 82 Jönköping
      T. +46-36-15 50 00
      F. +46-36-15 08 18
      jordbruksverket@sjv.se
    Entsprechend EU-Regelung. Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich. Werden mehr als 3 Tiere eingeführt oder sind die Tiere unbegleitet, so ist eine grenztierärztliche Untersuchung erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monaten eingeführt werden, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, aus welchem auch das Alter des Tieres hervorgeht. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt oder Ferien in der Schweiz. Aktuelle Info / s. Link sowie hier
    Serbien-Montenegro
    Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.
    ISO-kompatibler Mikrochip, 4 Wochen Quarantäne (außer Hunde und Katzen aus United Kingdom, Irland, Australien, Neuseeland). Für mehr Info inkl. Leben mit Haustier in Singapur sowie nützliche weiterführende Links (alle in engl.). unter nebenstehendem Link.
    Thailand Haustiere nach Thailand: gültig für Hunde und Katzen. Impfung gegen Tollwut und Leptospirose, amtliches Gesundheitszeugnis (s. auch Heimtierpass), Identifikation. Die kostenpflichtige Einfuhrerlaubnis wird gegen Vorlage der  Papiere bei Ankunft am Flughafen erteilt. Bei einem Aufenthalt von weniger als 6 Monaten werden die Kosten erlassen, Sie müssen jedoch bis zur Ausreise eine entsprechende Kaution hinterlegen. Mehr Info bei den Thailändischen Konsulaten.
    Türkei
    Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie gegen Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfungen müssen im Impfpass des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer zuvor im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.
    Ungarn 30 12 +) nicht älter als 8 Tage
    USA

    Aktuelle Reisebestimmungen USA für sämtliche Arten von Haustieren finden Sie unter nebenstehendem Link in englischer Sprache (bei Übersetzungsproblemen rufen Sie uns bitte an, wir helfen). Nachfolgend Überblick für Hunde, Katzen, Vögel (Stand 12/2005):

    Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64. Fax: (301) 734 47 04) eingeholt werden.

    Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind.
    Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.
    Anmerkung: Der EU-Heimtierpaß enthält hierfür Seiten in deutscher und englischer Sprache!

    Ausnahme: sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf.
    Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen; die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben.  

    Vereinigte Arabische Emirate
    Abu Dhabi
    Dubai
    Einfuhr ist nur via Cargo (im klimatisierten Frachtraum) möglich. Keine Quarantäne, die Ankunft muß jedoch avisiert werden zur tierärztlichen Begutachtung. Für Katzen und Hunde (mindestens 16 Wochen alt) wird Microchip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage bis max. 1 Jahr alt) und Gesundheitszeugnis benötigt (EU-Heimtierpaß mit Unterschrift und Stempel am besten des Veterinäramtes) sowie eine Einfuhrerlaubnis des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei (kostenpflichtig). Die Einleitung der Genehmigungsprozedur erfolgt per Fax mit Übermittlung der im EU-Heimtierpaß dokumentierten Bescheinigungen des Tierarztes vor Anreise. Ausführliche Info (auch für die Ausfuhr und Re-Import, beispielsweise wenn Sie in den Emiraten arbeiten und nach dem Urlaub zurückkehren) finden Sie hier (engl.). Info und Hilfe bei der Besorgung der Importerlaubnis auf Wunsch durch die Britische Veterinärklinik in Abu Dhabi. Pet Import Application Form mit Preisliste.
    FAQs, wenn Sie nicht in einem zu kleinem Appartment wohnen und Zeit für Ihren Hund haben: bringen Sie ihn mit!
    Weitere Import- Info (in englisch) und hier inkl. Kontaktadressen.
    In der Regel hilft der Arbeitgeber bei den Formalitäten. Ansonsten ist es empfehlenswert ist, die Dienste beispielsweise von Petair in Anspruch zu nehmen, die sich um reibungslosen Ablauf kümmern, sowie für Formaliäten den Service der Britischen Veterinärklinik in Abu Dhabi.


    *) Info Mikrochip oder Transponderchip: wird vom Tierarzt mit einer Kanüle (=wie eine Spritze) in das Bindegewebe unter die Haut an der Schulter gesetzt. Narkose ist nicht erforderlich, es geht schnell und ist schmerzfrei. Die Prozedur ist vergleichbar mit einer Impfung. Zur Identifizierung gibt es spezielle Lesegeräte (Transponder). Sollten die Tier-Mikrochips nicht der EU-üblichen ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen, wird empfohlen, ein eigenes Lesegerät mitzuführen.

    Da sich Änderungen der aktuellen Bestimmungen in einzelnen Ländern ausserhalb der EU ergeben können, informieren Sie sich bitte zusätzlich unter den o.a. jeweiligen Links. Zuständig sind in der Regel die staatlichen Agrarministerien. Weitere Links finden Sie auch innerhalb der Liste der Airlines.

    Fragen und Antworten Urlaub mit Haustier Deutscher Tierschutzbund e.V.
     Urlaubs - Beratungstelefon: 0228-60496-27
    Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr
    Freitag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr

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